
Diagnose
Voraussetzung für die Beantragung einer Therapie im ATZ ist eine fachärztliche Diagnose aus dem Autismus-Spektrum.
Man unterscheidet u.a. folgende Diagnosen:
- Frühkindlicher Autismus
- High-Functioning-Autismus
- Asperger-Syndrom
- Atypischer Autismus
Heute wird dieses Gesamtbild als Autismus-Spektrum-Störung (kurz: ASS) bezeichnet.
