Diagnose

Voraussetzung für die Beantragung einer Therapie im ATZ ist eine fachärztliche Diagnose aus dem Autismus-Spektrum.

Man unterscheidet u.a. folgende Diagnosen:

  • Frühkindlicher Autismus
  • High-Functioning-Autismus
  • Asperger-Syndrom
  • Atypischer Autismus


Heute wird dieses Gesamtbild als Autismus-Spektrum-Störung (kurz: ASS) bezeichnet.