Satzung des Vereins „Hilfe für das autistische Kind“, Vereinigung zur Förderung autistischer Menschen, Regionalverband Raum Aachen und Umgebung e.V.

errichtet auf der Gründungsversammlung am 03. Juli 2001 in Aachen
beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 29.04.2008

§ 2 Vereinszweck
1. Zweck und Aufgabe des Vereins sind die Verwirklichung von Hilfs-, Therapie- und Fördermaßnahmen zu Gunsten von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen oder Menschen, die einer Hilfe oder Behandlung auf autismusspezifischer Basis bedürfen. Als solche Maßnahmen gelten insbesondere:
(1) Angebot autismusspezifischer Therapie- und Fördermaßnahmen für Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen und deren soziales Umfeld,
(2) autismusspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote für Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen und deren soziales und fachliches Umfeld,
(3) autismusspezifische Integrationsarbeit in Form von Kooperation, Beratung und Anleitung von Familien und Bezugspersonen, Bildungseinrichtungen, Arbeits- und Wohnstätten sowie allen weiteren, am Förderprozess beteiligten Fachkräften,
(4) Gestaltung autismusspezifischer Lebensfelder – u.a. Schulen, Arbeitsstätten, Wohnmöglichkeiten, Freizeit,
(5) Einrichtung und Angebot eines unterstützenden Dienstes für Menschen mit Autismus und deren soziales Umfeld,
(6) Elterngesprächskreise zur Entwicklung und Stärkung der Selbsthilfe,
(7) Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Allgemeinheit über Autismus-Spektrums-Störungen,
(8) Netzwerkarbeit, die der Interessensvertretung von Menschen mit Autismus-Spektrums-Störungen dient.


2. Der Zweck kann erreicht werden durch Zusammenarbeit mit Frühförderstellen, therapeutischen Ambulanzen, geeigneten Schulen, pädagogischen, heilpädagogischen, medizinischen und sonstigen zweckentsprechenden Einrichtungen.


3. Der Verein kann solche Einrichtungen, auch Einrichtungen anderer Rechtsformen, die seinen Vereinszwecken entsprechen und der Gemeinnützigkeit nicht widersprechen, selbst schaffen, betreiben oder sich an diesen im Rahmen der Satzung beteiligen.


4. Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich nicht gebunden.

 

Die vollständige Satzung steht hier zum Download bereit.

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