
Für die Beantragung der Maßnahme benötigen Sie eine Diagnose aus dem Autismusspektrum.
Wenn diese noch nicht vorliegt und ihr Kind noch nicht volljährig ist, wenden Sie sich bitte an die niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater in ihrer Nähe oder an die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik in Aachen oder der Rheinischen Kliniken Viersen. Wir stellen Ihnen gerne eine Liste der zuständigen Fachärzte in Aachen zur Verfügung.
Volljährige Personen ohne Diagnose wenden sich bitte an die niedergelassenen Fachärzte oder die Erwachsenenpsychiatrie der Uniklinik Aachen oder Köln.
